Berufsanerkennung in Deutschland

Anerkennung von Berufsqualifikationen

Wir beraten und begleiten bei der Beantragung des Anerkennungsverfahrens.

Anerkennung der Berufsqualifikation in Deutschland

Im Ausland erlernte Berufe und Studiengänge können in Deutschland anerkannt werden. Für bestimmte Berufe ist die Anerkennung zwingend notwendig – für manche Berufszweige jedoch auch freiwillig. Das gilt auch für Berufe mit Hochschulabschluss.


Mit der Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (kurz FEG) im März 2020 wurde die Rekrutierung von ausländischen Fachkräften vereinfacht. Die Voraussetzung für die Zuwanderung ist neben entsprechenden Deutschkenntnissen die Anerkennung des hochschulischen oder beruflichen Abschlusses. Die Berufsanerkennung ist entsprechend ein fester Bestandteil für die Einwanderung. Ausnahmen bestehen bei IT-Spezialisten und Berufskraftfahrern. In dem Fall ist eine Berufserfahrung sowie ein entsprechendes Gehalt bereits ausreichend, um eine Arbeitserlaubnis in Deutschland zu erhalten.


Wir übernehmen den Prozess des Anerkennungsverfahrens für unsere Kunden und führen die Korrespondenz mit den Behörden. Von der Prüfung der Unterlagen, der Übersetzung der Dokumente in die deutsche Sprache, über den eigentlichen Antrag bis hin zur Erteilung der Anerkennungsurkunde sind wir unseren Kunden behilflich. 

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Wir beraten und begleiten Sie bei der Beantragung des Anerkennungsverfahrens. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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