Arbeitserlaubnis

Arbeitsvisum

Wir beraten und begleiten bei der Beantragung des Arbeitsvisums.

Erwerb des Arbeitsvisums

Ein dauerhafter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ist zum Zweck einer Beschäftigung oder für eines Studiums möglich. Hierfür benötigen Sie vorab ein nationales Visum, bevor die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragt wird.


Die Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung bzw. das entsprechende nationale Visum kann nur für bestimmte Berufsgruppen erteilt werden. Eine der Erteilungsvoraussetzungen ist, dass ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt. Darüber hinaus ist in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Diese kann die Bundesagentur für Arbeit nach den Vorschriften der Beschäftigungsverordnung mit oder ohne Vorrangprüfung erteilen. Die Beschäftigungsverordnung regelt aber auch die Ausnahmen von dem Zustimmungserfordernis.

Arbeitsvisum beantragen

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