Allgemeine Geschäftsbedingungen
Transparenz schafft Vertrauen.
Vertrauen benötigt Transparenz
Unsere Dienstleistungen unterliegen stets den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Damit erstellen wir eine transparente Grundlage, welche zu einer zielgerichteten Zusammenarbeit beiträgt. Unsere Kunden haben immer die Möglichkeit, sich mit unseren Geschäftsbedingungen vertraut zu machen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen | Executive Search
§1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
§1.1. Für die Geschäftsbeziehungen Bruner UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Bruner Personalmanagement“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Bruner Personalmanagement stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§1.2. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Bruner Personalmanagement und dem Kunden im Bereich Executive Search, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag beziehungsweise die schriftliche Bestätigung von Bruner Personalmanagement maßgebend.
§2 Auftrag und Durchführung
§2.1. Bruner Personalmanagement vermittelt Bewerber zur Festeinstellung oder für ein anderes Vertragsverhältnis an den Kunden. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus dem Kun-denvertrag.
§2.2. Der Kunde verpflichtet sich, Bruner Personalmanagement alle für die Durchführung des Kundenvertrages erforderlichen Daten oder Informationen – beispielsweise Stellenbe-schreibungen, Anforderungsprofile oder Informationen zur Unternehmensstruktur zur Ver-fügung zu stellen.
§2.3. Bruner Personalmanagement stellt dem Kunden Exposees, Lebensläufe und/oder ähnli-che Informationen über geeignete Bewerber für ausgewählte Positionen zur Verfügung. Bevor dem Kunden die oben genannte Information zur Verfügung gestellt werden, trifft Bruner Personalmanagement eine Vorauswahl und prüft die grundsätzliche Einigung der Bewerber. Auf Wunsch kann Bruner Personalmanagement dem Kunden weitere Informati-onen (z.B. Zeugnisse, Kündigungsfristen und Gehaltsvorstellungen) über den Bewerber zur Verfügung stellen.
§2.4. Die abschließende Prüfung der Eignung des Bewerbers insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen obliegt dem Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, Bruner Personalmanagement unverzüglich (spätestens nach 14 Kalenderta-gen) schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn zwischen ihm oder einem Verbundenen Unternehmen und einem von Bruner Personalmanagement vermittelter Bewerber eine An-stellung erfolgt. Der Kunde wird Bruner Personalmanagement über die mit dem Bewerber getroffene Vergütungsregelung schriftlich Auskunft erteilen und vollständige Kopien der mit dem Bewerber getroffenen Vereinbarung übersenden.
§ 3 Pflichten des Kunden
§3.1. Die dem Kunden von Bruner Personalmanagement überlassenen Unterlagen und Informa-tionen zu Bewerbern sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Der Kunde ist nicht be-rechtigt, diese Unterlagen und Informationen – weder im Original noch in Kopie – an Dritte weiterzugeben und/oder Dritten zugänglich zu machen.
§3.2. Der Kunde ist für die Beschaffung einer Arbeitserlaubnis und/oder aller anderen für die Ar-beit des Bewerbers vorgeschriebenen Genehmigungen, für die Vereinbarung medizini-scher Untersuchungen und/oder Überprüfungen der Anamnese des Bewerbers sowie die Erfüllung aller medizinischen und anderer Anforderungen, Qualifikationen oder gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen des Landes, in dem der Bewerber für die Tätigkeit ein-gestellt wird, ausschließlich allein verantwortlich. Bruner Personalmanagement leistet hierbei beratende Unterstützung.
§3.3. Der Kunde ist verpflichtet, Bruner Personalmanagement unverzüglich zu unterrichten, wenn sich der Personalbedarf des Kunden – gleich aus welchem Grunde – erübrigt hat.
§ 4 Beratungshonorar / Kosten
§4.1. Wurde zwischen dem Kunden und Bruner Personalmanagement keine gesonderte Hono-rarvereinbarung getroffen und schließt der Kunde mit einem von Bruner Personalma-nagement vorgeschlagenen Kandidaten einen Vertrag zur Festeinstellung oder für ein an-deres Vertragsverhältnis ab, beträgt das Honorar 22 % des Jahresbruttoeinkommens des Bewerbers.
§4.2. Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, ob Bruner Personalmanagement eine schriftliche Bestätigung zur Zusendung von Unterlagen, Vorstellung oder Herstellung ei-nes Kontakts zu dem Bewerber durch den Kunden vorlag.
§4.3. Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, in welcher Position der durch Bruner Personalmanagement Bewerber beim Kunden eingestellt wird.
§4.4. Der Honoraranspruch entsteht, wenn mit dem Bewerber innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Kundenvertrages beim Kunden oder einem verbundenen Unternehmen ei-ne Anstellung erfolgt, unabhängig von einer etwaigen Beendigung des Kundenvertrags. Unerheblich ist dabei, für welche Position der Bewerber eingesetzt wird.
§ 5 Rechnungen
§5.1. Rechnungen sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
§5.2. Die in den Rechnungen aufgeführten Preise buw. Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 6 Wiederbesetzung
§6.1. Kündigt oder wird ein von Bruner Personalmanagement vermittelter Kandidat innerhalb von zwölf Monaten durch den Kunden gekündigt, wird Bruner Personalmanagement die Position Nachbesetzen. Zeitliche Fristen für die Nachbesetzung werden nicht festgelegt.
§6.2. Bruner Personalmanagement verpflichtet sich, die Wiederbesetzung auch vorzunehmen, wenn der vermittelte Bewerber das Arbeitsverhältnis nicht antreten sollte.
§6.3. Der Kunde hat der Bruner Personalmanagement von der Auflösung des Arbeitsverhältnis-ses oder beim nicht antreten des Kandidaten innerhalb von vier Wochen schriftlich zu in-formieren.
§ 7 Haftung
§7.1. Bruner Personalmanagement ist wegen Pflichtverletzung nur bei Vorsatz und grober Fahr-lässigkeit von Bruner Personalmanagement, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfül-lungsgehilfen verpflichtet. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzungen von wesentli-chen Vertragspflichten.
§7.2. Bruner Personalmanagement übernimmt keine Garantie für die Eignung der vermittelten Bewerber. Dies gilt insbesondre für die Prüfung von Referenzen und Qualifikationen.
§ 8 Vertraulichkeit
§8.1. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zu strikter Verschwiegenheit über alle Ge-schäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei, auch nach Beendigung des Kun-denvertrages. Das gilt auch im Hinblick auf den Inhalt des Kundenvertrags.
§ 9 Datenschutz
§9.1. Beide Parteien verpflichten sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
§ 10 Salvatorische Klausel
§10.1. Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Rechtstreitigkeiten aus und im Zu-sammenhang mit dem Kundenvertrag und dessen Abschluss ist Heilbronn.
§11. Rechtswahl
§11.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§12. Nebenabreden/Schriftform
§12.1. Es bestehen keine Nebenabreden, auch nicht mündlich.
§12.2. Änderungen und / oder Ergänzungen des Kundenvertrags bedürfen der Schrift form. Die Schriftform gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
§13. Salvatorische Klausel
§13.1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Kundenvertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen | Executive Search Exklusiv
§1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
§1.1. Für die Geschäftsbeziehungen Bruner UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Bruner Personalmanagement“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Bruner Personalmanagement stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§1.2. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Bruner Personalmanagement und dem Kunden im Bereich Executive Search (Exklusiv), ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag beziehungsweise die schriftliche Bestätigung von Bruner Personalmanagement maßgebend.
2. §2 Auftrag und Durchführung
§2.1. Bruner Personalmanagement vermittelt Bewerber zur Festeinstellung oder für ein anderes Vertragsverhältnis an den Kunden. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus dem Kun-denvertrag.
§2.2. Der Kunde verpflichtet sich, Bruner Personalmanagement alle für die Durchführung des Kundenvertrages erforderlichen Daten oder Informationen – beispielsweise Stellenbe-schreibungen, Anforderungsprofile oder Informationen zur Unternehmensstruktur zur Ver-fügung zu stellen.
§2.3. Bruner Personalmanagement stellt dem Kunden Exposees, Lebensläufe und/oder ähnli-che Informationen über geeignete Bewerber für ausgewählte Positionen zur Verfügung. Bevor dem Kunden die oben genannte Information zur Verfügung gestellt werden, trifft Bruner Personalmanagement eine Vorauswahl und prüft die grundsätzliche Einigung der Bewerber. Auf Wunsch kann Bruner Personalmanagement dem Kunden weitere Informati-onen (z.B. Zeugnisse, Kündigungsfristen und Gehaltsvorstellungen) über den Bewerber zur Verfügung stellen.
§2.4. Die abschließende Prüfung der Eignung des Bewerbers insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen obliegt dem Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, Bruner Personalmanagement unverzüglich (spätestens nach 14 Kalenderta-gen) schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn zwischen ihm oder einem Verbundenen Unternehmen und einem von Bruner Personalmanagement vermittelter Bewerber eine An-stellung erfolgt. Der Kunde wird Bruner Personalmanagement über die mit dem Bewerber getroffene Vergütungsregelung schriftlich Auskunft erteilen und vollständige Kopien der mit dem Bewerber getroffenen Vereinbarung übersenden.
§2.5. Beim Exklusivauftrag setzt Bruner Personalmanagement eine zeitliche Befristung an, im welchem der erste potenzielle Kandidat vorgestellt wird. Die zeitliche Befristung beträgt vier Wochen nach Auftragserteilung und dem ersten Briefing mit dem Auftraggeber.
§2.6. Sollte Bruner Personalmanagement in der im festgesetzten Zeitrahmen keinen potenziel-len Kandidaten vorstellen, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Auftrag zu beenden oder einen Preisnachlass zu beanstanden. Der Preisnachlass beträgt für jede angefange-ne 14 Tage zwei Prozentpunkte und ist zwei Mal zu beanstanden. Sollte nach Preisnach-lass weiterhin kein Kandidat vorgestellt werden, hat der Kunde die Möglichkeit den Auftrag zu beenden.
§ 3 Pflichten des Kunden
§3.1. Die dem Kunden von Bruner Personalmanagement überlassenen Unterlagen und Informa-tionen zu Bewerbern sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Der Kunde ist nicht be-rechtigt, diese Unterlagen und Informationen – weder im Original noch in Kopie – an Dritte weiterzugeben und/oder Dritten zugänglich zu machen.
§3.2. Der Kunde ist für die Beschaffung einer Arbeitserlaubnis und/oder aller anderen für die Ar-beit des Bewerbers vorgeschriebenen Genehmigungen, für die Vereinbarung medizini-scher Untersuchungen und/oder Überprüfungen der Anamnese des Bewerbers sowie die Erfüllung aller medizinischen und anderer Anforderungen, Qualifikationen oder gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen des Landes, in dem der Bewerber für die Tätigkeit ein-gestellt wird, ausschließlich allein verantwortlich. Bruner Personalmanagement leistet hierbei beratende Unterstützung.
§3.3. Der Kunde ist verpflichtet, Bruner Personalmanagement unverzüglich zu unterrichten, wenn sich der Personalbedarf des Kunden – gleich aus welchem Grunde – erübrigt hat.
§3.4. Der Kunde ist verpflichtet nur Bruner Personalmanagement für die Besetzung der verein-barten Position zu beauftragen.
§ 4 Beratungshonorar / Kosten
§4.1. Wurde zwischen dem Kunden und Bruner Personalmanagement keine gesonderte Hono-rarvereinbarung getroffen und schließt der Kunde mit einem von Bruner Personalma-nagement vorgeschlagenen Kandidaten einen Vertrag zur Festeinstellung oder für ein an-deres Vertragsverhältnis ab, beträgt das Honorar 22 % des Jahresbruttoeinkommens des Bewerbers.
§4.2. Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, ob Bruner Personalmanagement eine schriftliche Bestätigung zur Zusendung von Unterlagen, Vorstellung oder Herstellung ei-nes Kontakts zu dem Bewerber durch den Kunden vorlag.
§4.3. Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, in welcher Position der durch Bruner Personalmanagement Bewerber beim Kunden eingestellt wird.
§4.4. Der Honoraranspruch entsteht, wenn mit dem Bewerber innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Kundenvertrages beim Kunden oder einem verbundenen Unternehmen ei-ne Anstellung erfolgt, unabhängig von einer etwaigen Beendigung des Kundenvertrags. Unerheblich ist dabei, für welche Position der Bewerber eingesetzt wird.
§4.5. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Auftraggebers wird eine Entschädigung in Höhe von 3890,00 € fällig. Der zeitliche Frist entspricht der Vereinbarung aus § 2.6
§ 5 Rechnungen
§5.1. Rechnungen sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
§5.2. Die in den Rechnungen aufgeführten Preise buw. Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 6 Garantien
§6.1. Wiederbesetzung
§6.1.1. Kündigt oder wird ein von Bruner Personalmanagement vermittelter Kandidat inner-halb von zwölf Monaten durch den Kunden gekündigt, wird Bruner Personalmanage-ment die Position Nachbesetzen. Zeitliche Fristen für die Nachbesetzung werden nicht festgelegt.
§6.1.2. Bruner Personalmanagement verpflichtet sich, die Wiederbesetzung auch vorzu-nehmen, wenn der vermittelte Bewerber das Arbeitsverhältnis nicht antreten sollte.
§6.1.3. Der Kunde hat der Bruner Personalmanagement von der Auflösung des Arbeitsver-hältnisses oder beim nicht antreten des Kandidaten innerhalb von vier Wochen schriftlich zu informieren.
§6.2. Abwerbegarantie
§6.2.1. Bruner Personalmanagement verpflichtet sich, im Zeitraum von (nach Vereinbarung) Monaten Mitarbeiter vom Kunden aus der Abteilung (nach Vereinbarung) abzuwerben
§6.3. Statusbericht
§6.3.1. Bruner Personalmanagement verpflichtet sich gegenüber dem Kunden regelmäßig über den Fortschritt bei der Suche nach Kandidaten informieren. Der Statusbericht findet wöchentlich statt.
§6.4. Blacklist
§6.4.1. Bruner Personalmanagement verpflichtet sich das bei ausgewählten Firmen keine Mitarbeiter abgeworben werden. Die Blacklist enthält folgende Unternehmen:
§ 7 Haftung
§7.1. Bruner Personalmanagement ist wegen Pflichtverletzung nur bei Vorsatz und grober Fahr-lässigkeit von Bruner Personalmanagement, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen verpflichtet. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzungen von wesentli-chen Vertragspflichten.
§7.2. Bruner Personalmanagement übernimmt keine Garantie für die Eignung der vermittelten Bewerber. Dies gilt insbesondre für die Prüfung von Referenzen und Qualifikationen.
§ 8 Vertraulichkeit
§8.1. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zu strikter Verschwiegenheit über alle Ge-schäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei, auch nach Beendigung des Kun-denvertrages. Das gilt auch im Hinblick auf den Inhalt des Kundenvertrags.
§ 9 Datenschutz
§9.1. Beide Parteien verpflichten sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
§ 10 Salvatorische Klausel
§10.1. Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Rechtstreitigkeiten aus und im Zu-sammenhang mit dem Kundenvertrag und dessen Abschluss ist Heilbronn.
§11. Rechtswahl
§11.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§12. Nebenabreden/Schriftform
§12.1. Es bestehen keine Nebenabreden, auch nicht mündlich.
§12.2. Änderungen und / oder Ergänzungen des Kundenvertrags bedürfen der Schriftform. Die Schriftform gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
§13. Salvatorische Klausel
§13.1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Kundenvertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon unberührt.
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